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   OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12   

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OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12 (https://dejure.org/2012,7944)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.03.2012 - 14 PS 1/12 (https://dejure.org/2012,7944)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. März 2012 - 14 PS 1/12 (https://dejure.org/2012,7944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 1 S. 2, 3 VSG NRW; § 13 Abs. 2 S. 2, 3 VSG NRW; § 13 Abs. 3 VSG NRW
    Recht auf Auskunft eines freien Journalisten gegenüber der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde bzgl. einer vollständigen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht auf Auskunft eines freien Journalisten gegenüber der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde bzgl. einer vollständigen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht auf Auskunft eines freien Journalisten gegenüber der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde bzgl. einer vollständigen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009, a.a.O.; Beschl. v. 5.2.2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 4).

    Der Senat hat nur darüber zu entscheiden, ob die Sperrerklärung des Beklagten gemessen an den dargestellten Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtmäßig ist, nicht hingegen darüber, ob die Datenerhebung und Speicherung durch den Beklagten die fachgesetzlich und gegebenenfalls verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen beachtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.2010 - 20 F 16.09 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 57; Beschl. v. 5.2.2009, a.a.O., Rn. 13).

  • BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02

    Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
    19 Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des betroffenen Landes oder dem Bund Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, 127 f.; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 AV 2.02 -, NVwZ 2003, 347, 348), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.

    Sie lassen Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen der Sicherheitsbehörde auch in Sachfragen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007 - 20 F 10.06 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 7.11.2002, a.a.O., S. 347).

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
    Sie lassen Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen der Sicherheitsbehörde auch in Sachfragen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007 - 20 F 10.06 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 7.11.2002, a.a.O., S. 347).

    Insoweit besteht ein Geheimhaltungsbedürfnis aus Gründen der persönlichen Sicherheit dieser Personen oder zum Schutz von deren beruflich gebotener Anonymität (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007, a.a.O., Rn. 9; Beschl. v. 4.5.2006 - 20 F 2.05 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 16.09

    In-camera-Verfahren; Prüfungsmaßstab

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
    Der Senat hat nur darüber zu entscheiden, ob die Sperrerklärung des Beklagten gemessen an den dargestellten Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtmäßig ist, nicht hingegen darüber, ob die Datenerhebung und Speicherung durch den Beklagten die fachgesetzlich und gegebenenfalls verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen beachtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.2010 - 20 F 16.09 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 57; Beschl. v. 5.2.2009, a.a.O., Rn. 13).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
    19 Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des betroffenen Landes oder dem Bund Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, 127 f.; BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 AV 2.02 -, NVwZ 2003, 347, 348), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
    Der Beklagte hat - in klarer Abgrenzung zu der nach der fachgesetzlichen Bestimmung des § 13 Abs. 2 NVerfSchG zu treffenden Ermessensentscheidung über die Ablehnung der Auskunftserteilung (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschl. v. 18.6.2008 - 20 F 44.07 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 49) - das ihm nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eingeräumte Ermessen erkannt und die Interessen des Landes an der Geheimhaltung mit den gegenläufigen privaten und öffentlichen Interessen an effektivem Rechtsschutz und umfassender Aufklärung des Sachverhalts abgewogen.
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
    Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde oder dem einer Freigabe widersprechenden Beteiligten geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.4.2010 - 20 F 13.09 -, BVerwGE 136, 345, 347 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
    Je nach Fallkonstellation darf sich das Hauptsachegericht dabei nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.11.2010 - 20 F 2.10 -, NVwZ 2011, 233 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05

    Verweigerung der Vorlage einer Akte im Verwaltungsrechtsstreit auf Grund ihrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
    Insoweit besteht ein Geheimhaltungsbedürfnis aus Gründen der persönlichen Sicherheit dieser Personen oder zum Schutz von deren beruflich gebotener Anonymität (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007, a.a.O., Rn. 9; Beschl. v. 4.5.2006 - 20 F 2.05 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10

    Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch Offenlegung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. 31.1.2011 - 20 F 18.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.01.2012 - 20 F 1.11

    Einstufung als Verschlusssache; Verwendung von Decknamen

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14

    Auskunft; Beobachtung; Bindungswirkung; Feststellungsklage; Funktionsfähigkeit

    Auf den Antrag des Klägers stellte der Fachsenat mit Beschluss vom 23. März 2012 - 14 PS 1/12 - die Rechtmäßigkeit dieser Sperrerklärung fest.

    Am 20. Juni 2014 hat das Verwaltungsgericht Hannover beschlossen, Beweis zu erheben "über den Inhalt der über den Kläger erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten durch die Einsichtnahme in die vollständigen Vorgänge des Beklagten, die solche Daten enthalten", und den Beklagten aufgefordert, "sämtliche personenbezogene Daten des Klägers enthaltende Aktenbestandteile und damit insbesondere diejenigen Aktenteile vorzulegen, die Gegenstand des in-camera-Verfahrens vor dem Fachsenat zu Az. OVG 14 PS 1/12 und nachgehend dem Bundesverwaltungsgericht zu Az. BVerwG 20 F 5.12 waren", vorzulegen.

    Eine erneute Befassung des Fachsenats sei auch mit Blick auf dessen vorausgegangene Entscheidung vom 23. März 2012 - 14 PS 1/12 - erforderlich.

    Der Zulässigkeit des Antrages nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO steht schließlich nicht die Rechtskraft der vorausgegangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2012 - BVerwG 20 F 5.12 - und des Senats vom 23. März 2012 - 14 PS 1/12 - entgegen.

    Nach diesen Grundsätzen sind die Streitgegenstände dieses Verfahrens und der vorausgegangenen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - BVerwG 20 F 5.12 - und dem Senat - 14 PS 1/12 - nicht identisch.

    Hinsichtlich der übrigen Aktenteile hat sich der Senat bei seiner Durchsicht, wie bereits im vorausgegangenen Verfahren 14 PS 1/12, davon überzeugt, dass die vom Beklagten mit der Sperrerklärung geltend gemachten Geheimhaltungsgründe tatsächlich vorliegen.

  • VG Hannover, 07.07.2016 - 10 A 5548/11

    Beobachtung; Bestrebung; Beweisnot; Feststellungsantrag; Feststellungsbegehren;

    Mit Beschluss vom 23. März 2012 (14 PS 1/12) entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, die Weigerung des Beklagten zur Vorlage der vollständigen Akten sei rechtmäßig.

    Die Kammer hat den Beklagten mit Beschluss vom 20. Juni 2014 sodann aufgefordert, sämtliche personenbezogene Daten des Klägers enthaltenden Vorgänge und insbesondere diejenigen Aktenteile vorzulegen, die Gegenstand des In-camera-Verfahrens vor dem Fachsenat zu Az. OVG 14 PS 1/12 und nachgehend dem Bundesverwaltungsgericht zu Az. BVerwG 20 F 5.12 waren.

  • BVerwG, 02.11.2015 - 20 F 9.14

    Vollständiges Zurückhalten bei Teilschwärzungen

    Durch Beschluss vom 20. Juni 2014 forderte das Gericht der Hauptsache den Beklagten auf, sämtliche Aktenbestandteile vorzulegen, die personenbezogene Daten des Klägers enthalten, insbesondere diejenigen Aktenteile, die Gegenstand des in-camera-Verfahrens bei dem Fachsenat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Aktenzeichen OVG 14 PS 1/12 und nachgehend bei dem Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts zum Aktenzeichen BVerwG 20 F 5.12 gewesen waren.
  • VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 246/11

    Löschung von Daten; Datenschutz; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

    Mit Beschluss vom 23.03.2012 (14 PS 1/12) entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, die Weigerung des Beklagten zur Vorlage der vollständigen Akten sei rechtmäßig, und führte zur Begründung aus, ein Bekanntwerden des Inhalts der nicht vorgelegten Aktenteile würde dem Wohl des Landes Niedersachsen Nachteile bereiten, da durch die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert würde.
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